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Schuleinschreibung

Informationsabend zur Schuleinschreibung
 

Die Grundschule Fremdingen veranstaltet einen

Informationsabend zur Schuleinschreibung per Videokonferenz

am Mittwoch, 24.02.2021, 19:00 Uhr.
 
Dazu sind die Eltern aller Schulanfänger herzlich eingeladen.

Kinder, geboren vom 1. Oktober 2014 bis 30. Juni 2015, müssen eingeschrieben werden,
Kinder, geboren vom 1. Juli 2015 bis 30. September 2015, müssen an der Schuleinschreibung teilnehmen, können aber auf Wunsch der Eltern schulpflichtig werden oder nicht.
Kinder, geboren vom 1. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2015, können (auf mündlichen Antrag) eingeschrieben werden,
Kinder, geboren ab 1. Januar 2016 können bei Vorlage eines schulpsychologischen Gutachtens
(auf Antrag) eingeschrieben werden.

Zum Vormerken:
Die Schuleinschreibung zum Schuljahr 2021/2022 findet am Donnerstag, 11. März 2021,
ab 11:30 Uhr statt.
Eine persönliche Einladung erhalten die Eltern aller vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 geborenen Kinder.
Sie erhalten einen Termin für sich und Ihr Kind, bei dem eine Einzeltestung und ein Beratungsgespräch durchgeführt werden.
Achtung Änderung!
Seit vorletztem Schuljahr gilt die Regelung, dass die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum
30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig werden können. 
Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. insbesondere § 2 der Grundschulordnung – GrSO) und es ergeben sich insoweit keine Änderungen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.
Sollten Eltern ein Kind, das ab dem 1. Oktober 2015 geboren ist, einschulen wollen, werden diese gebeten, mit dem Schulsekretariat vor dem Informationsabend telefonisch Kontakt aufzunehmen.

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