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Schuleinschreibung zum Schuljahr 2022/23

Die Schuleinschreibung der Grundschule Fremdingen zum Schuljahr 2022/2023 findet am Dienstag, den 22. März 2022 um 11:15 Uhr bzw. 13:15 Uhr in Präsenz statt.

Die Eltern aller Kinder, die zwischen 1. Oktober 2015 und 30. September 2016 geboren sind, sind hierzu herzlich eingeladen.

Wir bitten zur Schuleinschreibung nur einen Erziehungsberechtigten mit Kind, samt 3-G-Nachweis in die Schule zu kommen.

Welche Kinder werden eingeschrieben?

Kinder, geboren vom 1. Oktober 2015 bis 30. Juni 2016, müssen eingeschrieben werden.
 
Kinder, geboren vom 1. Juli 2016 bis 30. September 2016, müssen an der Schuleinschreibung teilnehmen, können aber auf Wunsch der Eltern schulpflichtig werden oder nicht. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. insbesondere § 2 der Grundschulordnung – GrSO) und es ergeben sich insoweit keine Änderungen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.
 
Kinder, geboren vom 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016, können (auf mündlichen Antrag) eingeschrieben werden. Die Eltern werden gebeten, mit dem Schulsekretariat telefonisch Kontakt aufzunehmen.
 
Kinder, geboren ab 1. Januar 2017 können bei Vorlage eines schulpsychologischen Gutachtens
(auf Antrag) eingeschrieben werden. Die Eltern werden gebeten, mit dem Schulsekretariat telefonisch Kontakt aufzunehmen.

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