Informationsabend zur Schuleinschreibung
Die Grundschule Fremdingen veranstaltet einen
Informationsabend zur Schuleinschreibung
am Dienstag, 19. März 2019, 19:00 Uhr.
Dazu sind die Eltern aller Schulanfänger herzlich eingeladen.
Kinder, geboren vom 1. Juli 2013 bis 30. September 2013, müssen an der Schuleinschreibung teilnehmen, können aber auf Wunsch der Eltern schulpflichtig werden oder nicht.
Kinder, geboren vom 1. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013, können (auf mündlichen Antrag) eingeschrieben werden,
Kinder, geboren ab 1. Januar 2014 können bei Vorlage eines schulpsychologischen Gutachtens (auf Antrag) eingeschrieben werden.
Die Schuleinschreibung zum Schuljahr 2019/2020 findet am Dienstag, 26. März 2019, 11:15 Uhr bzw. 13:15 Uhr statt.
Eine persönliche Einladung erhalten die Eltern aller vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 geborenen Kinder.
Achtung! ÄNDERUNG!
Neu ist (…), dass die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig werden können.
Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. insbesondere § 2 der Grundschulordnung – GrSO) und es ergeben sich insoweit keine Änderungen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.
Sollten Eltern ein Kind, das ab dem 1. Oktober 2013 geboren ist, einschulen wollen, werden diese gebeten, mit dem Schulsekretariat vor dem Informationsabend telefonisch Kontakt aufzunehmen.